Für Zuweisende

Abrechnungsmöglichkeiten

Folgende Verordnungen können Sie für Ihre Patienten zur Abrechnung eines onkologischen Bewegungsangebotes ausstellen:

  • Rehabilitationssport (Muster 56):
    50-120 Einheiten ohne zzgl. Kosten für Patienten
  • Krankengymnastik am Gerät/ Physiotherapie:
    z.B. 3×6 Einheiten, zzgl. Kosten sind möglich
  • Onkol. Trainings- und Bewegungstherapie:
    12-wöchiges Programm ohne zzgl. Kosten für  Patienten
  • Zertifizierter Präventionssport:
    12-wöchiges Programm, zzgl. Kosten sind möglich

Rehabilitationssport (Muster 56)

Die ärztliche Verordnung Muster 56 ermöglicht es gesetzlich versicherten Menschen mit einer Krebserkrankung bei einem Anbieter, dessen Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining (§43 SGB V & §44 SGB IX) durch die Kostenträger anerkannt ist, an einem entsprechenden Gruppentraining ein bis mehrmals pro Woche teilzunehmen. Der Rehabilitationssport/ das Funktionstraining hat die Aufgabe, Menschen für eine bestimmte Zeit in ihrer Krankheitsbewältigung zu unterstützen und ihnen mittel- und langfristig eigene Handlungskompetenz hinsichtlich eines selbständigen Übens zu vermitteln. Ziel ist, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer nach Ablauf der Verordnung eigenverantwortlich für ihre bzw. seine weitere sportliche Aktivität Sorge trägt. Die Gültigkeit der Verordnung ist zeitlich limitiert und richtet sich nach der Anzahl der verordneten Übungseinheiten, die entweder bei 50 oder im Fall der Polyneuropathie bei 120 Übungseinheiten, liegen.

Wie wird verordnet?
Das Muster 56 kann für gesetzlich Versicherte und von einem niedergelassen Arzt (Haus- oder Facharzt) verordnet werden und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Eine entsprechende Verordnung belastet NICHT das Budget des Verordnenden. Folgeverordnungen sind möglich.
Das Muster 56 kann hier heruntergeladen werden.

Entstehen Kosten für Patienten?
Es entstehen für die Patienten keine Kosten sowie auch keine Pflicht, Mitglied in einem Verein zu werden.
Privatversicherte Personen müssen sich von entsprechenden Einrichtungen Kostenvoranschläge für Therapiemaßnahmen erstellen lassen.

Rehabilitationssportgruppe finden
Sie können auf die Webseite gezielt nach OnkoAktiv Partnern suchen, die die Abrechnungsmöglichkeit für Rehabilitationssport besitzen oder Sie suchen auf den Seiten der Landesbehinderten Sportverbünde

Krankengymnastik am Gerät / Einzeltherapie Physiotherapie

Krankengymnastik am Gerät oder physiotherapeutische Einzeltherapie kann derzeit nicht generell für Menschen mit Krebserkrankungen verschrieben werden. Liegt jedoch ein Lymphödem oder eine größere Narbe nach operativem Eingriff mit einhergehender Beweglichkeitseinschränkung vor, dann lassen sich entsprechende Verordnungen ausstellen. Gleiches gilt beim Vorliegen begleitender orthopädischer Erkrankungen oder Bewegungseinschränkungen.

Was kann verordnet werden?
Bei der Krankengymnastik am Gerät (KG Gerät) handelt es sich um ein personalisiertes gerätegestütztes Training in Kleingruppen (max. 3 Teilnehmer). Eine Verordnung von bis zu 3×6 Einheiten ist möglich.
Die physiotherapeutische Einzelbehandlung kann unterschiedliche Ziele und Verordnungsformen annehmen. Im onkologischen Kontext sind Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT), Beckenbodentherapie (KG Beckenbodengymnastik) und Atemtherapie (KG Atemtherapie) durchaus geläufig, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt.

Wie wird verordnet?
Die Verordnung erfolgt über das Muster der Heilmittelverordnung 13 und ist budgetbelastend. Sie kann als D1 Verordnung im Kombination mit anderen Heilmitteln verordnet werden.

Entstehen Kosten für Patienten?
Es entstehen für die Patienten keine Kosten.

Geeignete Physiotherapiepraxis finden
Sie können auf die Webseite gezielt nach OnkoAktiv Partnern suchen, die die Abrechnungsmöglichkeit für Physiotherapie besitzen.

Besondere Versorgung (Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie)

Die AOK Rheinland/Hamburg und zahlreiche private Versicherungen übernehmen die Behandlungskosten für die neue/besondere Versorgungsform „Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie (OTT)“. Hierbei handelt es sich um ein personalisiertes gerätegestütztes Training mit symptomabhängigen Zusatzangeboten in Gruppen (12 Wochen, 1-3 Einheiten/Woche). Die OTT ist in der Regel an ein onkologisches Spitzenzentrum angebunden. Sollten Sie sich für dieses spezielle Angebot interessieren, können Sie zugelassene Einrichtungen auf unserer Karte mit der entsprechenden Filterfunktion finden.

Wie wird verordnet?
Die Verordnung erfolgt über eine ärztliche Verordnung.

Entstehen Kosten für Patienten?
Es entstehen für die Patienten keine Kosten

Einrichtungen mit OTT Abrechnungsmöglichkeit/Ausbildung finden
Sie können auf die Webseite gezielt nach OnkoAktiv Partnern suchen, die die OTT anbieten bzw. eine entsprechende Qualifikation haben.

Präventionssport

Bei Präventionssportangeboten handelt es sich um gruppenbasierte zertifizierte Angebote mit fester Laufzeit (i.d.R. 12 Wochen), die nicht therapeutisch, sondern vorbeugend/präventiv ausgerichtet sind. Allerdings werden die Kosten für die Teilnahme an den Angeboten anteilig durch die Krankenkassen ersetzt. Daher können Sie für Menschen mit Krebs nach abgeschlossener Therapie und ohne gravierende gesundheitliche Probleme eine interessante Alternative darstellen.

Wie wird verordnet?
Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend notwendig, wird aber empfohlen.

Entstehen Kosten für Patienten?
Ja, in der Regel müssen die Patienten einen Eigenanteil von bis zu 20% tragen.