Abrechnungsmöglichkeiten
Ärztliche Verordnungen ermöglichen es an einem entsprechenden, wöchentlichen Training teilzunehmen. Folgende Möglichkeiten können von Ihrem Hausarzt ausgestellt werden.
- Rehabilitationssport (Muster 56):
50-120 Einheiten ohne zzgl. Kosten für Patienten - Krankengymnastik am Gerät/ Physiotherapie:
z.B. 3×6 Einheiten, zzgl. Kosten sind möglich - Onkol. Trainings- und Bewegungstherapie:
12-wöchiges Programm ohne zzgl. Kosten für Patienten - Zertifizierter Präventionssport:
12-wöchiges Programm, zzgl. Kosten sind möglich
Informationen zu Abrechnungen
Der Rehabilitations-/ Funktionssport soll Menschen für eine bestimmte Zeit in ihrer Krankheitsbewältigung unterstützen und ihnen dabei vermitteln, wie die Übungen eigenständig auszuführen sind. Ziel ist, dass nach Ablauf der Verordnung der/die Teilnehmer/in eigenverantwortlich für seine/ihre weitere sportliche Aktivität Sorge trägt.
Rehabilitationssport (Muster 56 und G850)
Muster 56: Ist eine Verordnung für gesetzlich Versicherte, die von einem niedergelassen Arzt (bspw. Hausarzt- oder Facharzt) ausgefüllt und von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Die Gültigkeit der Verordnung ist zeitlich limitiert und richtet sich nach der Anzahl der verordneten Übungseinheiten, die entweder bei 50 oder 120 Teilnahmen (Polyneuropathie) liegen.
G850: Ist eine Verordnung, die nach Abschluss einer (stationären) medizinischen Rehabilitationsmaßnahme ausgestellt wird. Mit dieser Verordnung bietet die Deutsche Rentenversicherung Rehabilitationssport als ergänzende und weiterführende Leistung an. Die Verordnung wird vom Arzt in der Rehaklinik ausgefüllt und gilt in der Regel für 6 Monate. Das Rehabilitationsangebot muss allerdings innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungen begonnen werden.
In beiden Fällen entstehen für die Teilnehmer keine Kosten sowie auch keine Pflicht, Mitglied in einem Verein zu werden. Privatversicherte Personen müssen sich von entsprechenden Einrichtungen Kostenvoranschläge für Therapiemaßnahmen erstellen lassen. Sollten Sie sich für diese speziellen Angebote interessieren, können Sie anbietende Institutionen auf unserer Karte mit der entsprechenden Filterfunktion finden.
Krankengymnastik am Gerät / Einzeltherapie Physiotherapie
Krankengymnastik am Gerät oder physiotherapeutische Einzeltherapie kann derzeit nicht generell für Menschen mit Krebserkrankungen verschrieben werden. Liegt jedoch ein Lymphödem oder eine größere Narbe nach operativem Eingriff mit einhergehender Beweglichkeitseinschränkung vor, lassen sich entsprechende Verordnungen ausstellen. Halten Sie hier enge Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Bei der Krankengymnastik am Gerät (KG Gerät) handelt es sich um ein personalisiertes, gerätegestütztes Training in Kleingruppen (max. 3 Teilnehmer). Eine Verordnung von bis zu 3×6 Einheiten ist möglich.
Die physiotherapeutische Einzelbehandlung kann unterschiedliche Ziele und Verordnungsformen annehmen. Im onkologischen Kontext sind Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT), Beckenbodentherapie (KG Beckenbodengymnastik) und Atemtherapie (KG Atemtherapie) durchaus geläufig, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Sollten darüber hinaus orthopädische Erkrankungen oder Bewegungseinschränkungen bestehen, lassen sich auch in diesem Zusammenhang entsprechende Verordnungen ausstellen. Sollten Sie sich für diese speziellen Angebote interessieren, können Sie anbietende Institutionen auf unserer Karte mit der entsprechenden Filterfunktion finden.
Besondere Versorgung (Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie)
Die AOK Rheinland/Hamburg und zahlreiche private Versicherungen übernehmen die Behandlungskosten für die neue/besondere Versorgungsform „Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie (OTT)“. Hierbei handelt es sich um ein personalisiertes gerätegestütztes Training mit symptomabhängigen Zusatzangeboten in Gruppen (12 Wochen, 1-3 Einheiten/Woche). Die OTT ist in der Regel an ein onkologisches Spitzenzentrum angebunden. Sollten Sie sich für dieses spezielle Angebot interessieren, können Sie anbietende Institutionen auf unserer Karte mit der entsprechenden Filterfunktion finden.
Präventionssport
Bei Präventionssportangeboten handelt es sich um gruppenbasierte zertifizierte Angebote mit fester Laufzeit (i.d.R. 12 Wochen), die nicht therapeutisch, sondern vorbeugend/präventiv ausgerichtet sind. Allerdings werden die Kosten für die Teilnahme an den Angeboten anteilig durch die Krankenkassen ersetzt. Daher können Sie für Menschen mit Krebs nach abgeschlossener Therapie und ohne gravierende gesundheitliche Probleme eine interessante Alternative darstellen. Sollten Sie sich für diese speziellen Angebote interessieren, können Sie anbietende Institutionen auf unserer Karte mit der entsprechenden Filterfunktion finden.
Wichtig: Nicht jede OnkoAktiv Trainings- und Therapieinstitution hält die Möglichkeit zur Abrechnung einer einer ärztlichen Verordnung vor. Bitte lesen Sie daher in der jeweiligen Rubrik eines jeden Trainings- und Therapieinstitutionseintrages nach welche Abrechnungsmöglichkeiten bestehen.