
Abrechnungsmöglichkeiten
Ärztliche Verordnungen ermöglichen es an einem entsprechenden, wöchentlichen Training teilzunehmen. Folgende Möglichkeiten können von Ihrem Hausarzt ausgestellt werden.
- Rehabilitationssport (Muster 56):
50-120 Einheiten ohne zzgl. Kosten für Patienten - Onkol. Trainings- und Bewegungstherapie (OTT):
24-48 Einheiten ohne zzgl. Kosten für Patienten - FPZ Krebstherapie
bis zu 40 Einheiten über den gesamten Therapieverlauf/Nachsorge möglich - Krankengymnastik am Gerät/ Physiotherapie:
z.B. 3×6 Einheiten, zzgl. Kosten sind möglich - Zertifizierter Präventionssport:
12-wöchiges Programm, zzgl. Kosten sind möglich
Informationen zu Abrechnungen
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen detailierten Einblick die in die Verordnungs-/Abrechnungsmöglichkeiten der onkologischen Sport- und Bewegungstherapie geben.
Sollten Sie sich für die hier aufgeführten speziellen Angebote interessieren, können Sie anbietende Institutionen auf unserer OnkoAktiv Karte mit der entsprechenden Filterfunktion finden.
Rehabilitationssport (Muster 56 und G850)
Muster 56: Ist eine Verordnung für gesetzlich Versicherte, die von einem niedergelassen Arzt (bspw. Hausarzt- oder Facharzt) ausgefüllt und von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Die Gültigkeit der Verordnung ist zeitlich limitiert und richtet sich nach der Anzahl der verordneten Übungseinheiten, die entweder bei 50 oder 120 Teilnahmen (Polyneuropathie) liegen. Die Verordnung läuft dann über 18 bzw. 36 Monate. Die Teilnahme am Rehabilitationssport ist kostenfrei.
G850: Ist eine Verordnung, die nach Abschluss einer (stationären) medizinischen Rehabilitationsmaßnahme ausgestellt wird. Mit dieser Verordnung bietet die Deutsche Rentenversicherung Rehabilitationssport als ergänzende und weiterführende Leistung an. Die Verordnung wird vom Arzt in der Rehaklinik ausgefüllt und gilt in der Regel für 6 Monate. Das Rehabilitationsangebot muss allerdings innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellungen begonnen werden. Die Teilnahme am Rehabilitationssport ist kostenfrei.
In beiden Fällen entstehen für die Teilnehmer keine Kosten sowie auch keine Pflicht, Mitglied in einem Verein zu werden. Privatversicherte Personen müssen sich von entsprechenden Einrichtungen Kostenvoranschläge für Therapiemaßnahmen erstellen lassen.
Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie (OTT)
Die AOK Rheinland/Hamburg und zahlreiche private Versicherungen übernehmen die Behandlungskosten für die Versorgungsform „Onkologische Trainings- und Bewegungstherapie (OTT)“. Hierbei handelt es sich um ein personalisiertes gerätegestütztes Training mit symptomabhängigen Zusatzangebotenin eine Betreuungsschlüssel von bis zu 1:5 (24-48 Einheiten, 1-3 Einheiten/Woche). Die OTT-Verordnung muss über den Haus- oder Facharzt ausgestellt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige Prüfung der Abrechenbarkeit mit der jeweiligen Krankenkasse (gesetzlich/privat) und der Verfügbarkeit ausgebildeter OTT®-Therapeuten am gewünschten Wohnort. Mehr Informationen zur OTT finden Sie hier: https://www.myairbag24.de
FPZ Krebstherapie
Die FPZ Krebstherapie kann von Patienten in verschiedenen Stadien der Krebstherapie (Akuttherapie) und Nachsorge durchgeführt werden. Insbesondere eignet sich die FPZ Krebstherapie auch für die Prähabilitation (z.B. Vorbereitung auf eine Operation). Für die Teilnahme an der FPZ KrebsTherapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, welche durch den Haus- oder Facharzt ausgestellt werden kann. Nach Ausstellung der Verordnung kann die Therapie in einem zertifizierten FPZ Therapiezentrum begonnen werden. Insgesamt sind bis zu 40 Einheiten in der FPZ Krebstherapie möglich. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für die FPZ Therapie im vertraglichen Rahmen, darunter fallen unter anderem die BKK Linge, BKK Werra-Meissner und BKK pwc. Mehr Informationen zur FPZ Krebstherapie finden Sie hier: https://fpz.de/krebs/fuer-patienten
Krankengymnastik am Gerät / Einzeltherapie Physiotherapie
Krankengymnastik am Gerät oder physiotherapeutische Einzeltherapie kann derzeit nicht generell für Menschen mit Krebserkrankungen verschrieben werden. Die Verordnung richtet sich dabei immer an einer orthopädischen Diagnose. Liegt jedoch ein Lymphödem oder eine größere Narbe nach operativem Eingriff mit einhergehender Beweglichkeitseinschränkung vor, lassen sich entsprechende Verordnungen ausstellen. Halten Sie hier enge Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Bei der Krankengymnastik am Gerät (KG Gerät) handelt es sich um ein personalisiertes, gerätegestütztes Training in Kleingruppen (max. 3 Teilnehmer). Eine Verordnung von bis zu 3×6 Einheiten ist möglich.
Die physiotherapeutische Einzelbehandlung kann unterschiedliche Ziele und Verordnungsformen annehmen. Im onkologischen Kontext sind Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT), Beckenbodentherapie (KG Beckenbodengymnastik) und Atemtherapie (KG Atemtherapie) durchaus geläufig, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Sollten darüber hinaus orthopädische Erkrankungen oder Bewegungseinschränkungen bestehen, lassen sich auch in diesem Zusammenhang entsprechende Verordnungen ausstellen.
Präventionssport
Bei Präventionssportangeboten handelt es sich um gruppenbasierte zertifizierte Angebote mit fester Laufzeit (i.d.R. 12 Wochen), die nicht therapeutisch, sondern vorbeugend/präventiv ausgerichtet sind. Allerdings werden die Kosten für die Teilnahme an den Angeboten anteilig durch die Krankenkassen ersetzt. Daher können Sie für Menschen mit Krebs nach abgeschlossener Therapie und ohne gravierende gesundheitliche Probleme eine interessante Alternative darstellen.
Wichtig: Nicht jede OnkoAktiv Trainings- und Therapieinstitution hält die Möglichkeit zur Abrechnung einer einer ärztlichen Verordnung vor. Bitte lesen Sie daher in der jeweiligen Rubrik eines jeden Trainings- und Therapieinstitutionseintrages nach welche Abrechnungsmöglichkeiten bestehen.